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Beilage III.
Studienanstalt M.
Gymnasial-Absolntorium.
Franz N,
Sohn des Rechtsanwaltes Hern N zu - .v .Bezirksamts.
geboren an 18. zu. * Confession, puhe
seit dem Herbste des Inhres 18. Schüller des hicsigen Gymdasiums ist, hat sich als Schülr
der Oberclasse der im Juli ds. Is. abgehaltenen Absolutorialprüfung unterzogen und ist noch
den Ergebnissen derselben für befähigt zum Uebertritt an die Universität erklärt worden.
Unter seinen schriftlichen Prüfungsarbelten zeugt vorzugsweise der deutsche Aufsatz von
Reife des Urtheils und Gewandtheit in der Darstellung. Beim mündlichen Uebersetzen aus
den beiden alten Sprachen bewies derselbe klares Verständniß des Gelesenen und wußte sich
über den Inhalt der einzelnen Stellen in geordneter Weise auszusprechen. Seine Leistungen
im Französischen und in der Geschichte waren geringer, in der Mathematik hingegen ausgezeichntt.
Während seines Aufenthaltes an der Studienanstalt hat derselbe sich nicht nur durchaus
den Diseiplinargesetzen gemäß gehalten, sondern Beweise einer positiv dem Guten zugewendete
Gesinnung gegeben. Sein Fleiß war besonders in den Lchrfächern, die ihm größeres Intersse
einflößten, sehr lobenswerth.
Im Einzelnen lassen sich seine Kenntnisse nach den bei dem Absolutorlum und in ber
Oberclasse gegebenen Proben folgendermaßen re
in der Religiin .«.... .
,,,,latSprache.......»..
»,,griech.Sprache......«.
,,,,deutschenSprache........
,,,,französischenSptache»..-«·.....
,,,,Mathematikund Physik ......
,,,,Geschichte.. . . ..
N. am 1. August 18
Der k. Ministerial-Tommissär: Der k. Sindientecter.