Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

M 43. 513 
Besprechung über die Ordnung der dabei zu befolgenden Gesichtspunkte; Uebertragung aus 
Poesie in Prosa; Uebersetzungen aus den fremden Sprachen, Auszüge aus größeren Dar- 
stellungen schließen sich an. 
In den 4 oberen Cursen hat der. deutsche Sprachunterricht insbesondere auf die Bildung 
des Ausdrucks in mündlicher und schriftlicher Rede hinzuwirken. Sttlistik, Rhetorik und Poetik 
werden nicht systematisch als besondere Disciplinen vorgetragen, sondern in Verbindung mit 
den Uebungen in schriftlichen Aufsätzen und mit der Lectüre von Musterstücken der Literatur 
behandelt. 
Die Schüler sind mit den besten Schriftstellern möglichst bekannt zu machen. 
Diesem Zwecke dient in der Schule die Lectüre und Erklärung von Musterwerken der 
deutschen Literatur, dann eine zweckmäßig geleitete und von den Lehrern wohl controlirte Privat= 
lectüre der Schüler. In dieser Bezlehung soll eine für die Bedürfnisse der einzelnen Curse 
wohlbemessene Schülerbibliothek eine Auswahl der deutschen Classiker und anderer mustergiltiger 
Schriftwerke darbieten. 
Die Lectüre hat sich im III. und IV. Curse mit den epischen und lyrischen Dichtungs- 
arten (Klopstock, Schiller, Goethe, Herder, Uhland, Platen) und mit ausgewählten Erzeugnissen 
der historischen Prosa zu befassen. Auch die künstlicheren und ausländischen Formen der Lyrik 
werden besprochen und an passenden Mustern erläutert. In dem V. und VI. Curse werden 
elassische Dramen, wie prosaische Abhandlungen (von Lessing, Winckelmann, Möser, Schiller, 
August Wilhelm Schlegel) und hervoragende Erzeugnisse der Redekunst mit besonderer Berück- 
sichtigung ihrer Kunstform durchgenommen. 
Auf logisch= und ästhetisch-richtiges Lesen und Vortragen prosaischer und poetischer Stücke 
ist durch alle Curse großes Gewicht zu legen. Zu letzterem Zwecke sind Gedichte und aus- 
gewählte Stellen aus den gelesenen und erklärten Classikern von den Schülern zu memoriren. 
Freie Vorträge über geeignete Themata auf Grund schriftlicher Vorbereitung bilden einen 
regelmäßigen Bestandtheil des deutschen Sprachunterrichtes. 
Als schriftliche Arbeiten sind theils Uebersichten gelesener Abschnitte, theils The.nata, 
welche dem Ideeenkreise der Schüler angemessen sind, aufzugeben. In dem III. und IV. 
Curse ist dabei die Anleitung zum richtigen Disponiren und die Toplk der Chrie insbesondere 
ins Auge zu fassen. In den obersten beiden Cursen werden umfassendere Aufsätze gefordert, 
die Disponirübungen fortgesetzt und damit weitere rhetorische Erörkerungen verbunden.
	        
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