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g. 30.
Schriftliche Prüfung.
Die schriftliche Prüfung beginnt am 15. Juli oder wenn auf diesen Tag ein Samstag
oder Sonntag fällt, am 17. oder 16. Juli und dauert 4 Tage.
Dieselbe umfaßt:
Am ersten Prüfungstage:
a) eine deutsche Ausarbeitung Vormittags von 7 bis 11 Uhr,
b) Aufgaben aus der descriptiven Geometrie oder aus der Stereometrie Nachmittags
von 3 bis 5 Uhr;
am zweiten Prüfungstage:
a) eine Uebersetzung aus dem Deutschen in's Französische — Vormittags von 7
bis 10 Uhr,
b) eine Uebersetzung aus dem Deutschen in's Englische — Nachmittags von 3
bis 6 Uhr;
am dritten Prüfungstage:
a) Aufgaben aus den mathematischen Fächern Vormittags von 7 bis 11 Uhr,
b) Aufgaben aus der Chemie und Mineralogie Nachmittags von 3 bis 5 Uhr;
am vierten Prüfungstage:
a) eine Uebersetzung aus dem Deutschen in's Lateinische — Vormittags von 7
bis 11 Uhr,
b) Aufzaben aus der Pbysik — Nachmittags von 3 bis 5 Uhr.
Die schriftliche Prüfung wird regelmäßig durch einen prüfungefreien Tag unterbrochen.
Die Aufgaben für die schriftliche Absolutorialprüfung werden vom kgl. Staatsministerium
des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten festgestellt und verschlossen dem Vorstande
der Prüfungscommission zugesendet, welcher die Erssfnung unmittelbar vor der Bekanntgabe
und in Gegenwart der Erxaminanden vorzunehmen hat.
l 31.
Die Bearbeitung hat unter Aufsicht zweier Lehrer, von denen jedenfalls Einer der Prü-
fungscommission angehören muß, stattzufinden und diese sind verpflichtet, darüber zu wachen,
daß kein Unterschleif getrieben und daß die zur Beantwortung gestattete Zelt nicht über-
schritten werde.
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