Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

M 43. 541T 
Beilage 1. 
(Muster eines Semestralzeugmsses.) 
Realgymnasium U. 
Semestral zeugniß 
für 
den Schüler des zweiten Curses des Realgymnasiums 
Friedrich Neuhofer 
geboren am 1. Juli 1860 zu Bamberg, — katholisch. — 
Wenn auch bei diesem Schüler hie und da noch jugendlicher Leichtsinn zu Tage tritt, so 
kann man doch im Allgemeinen mit seinem Betragen zufrieden sein, da er sich lenksam zeigt 
und seinen Lehrern Vertrauen entgegen bringt. 
Im Zeichnen ist er etwas zurückgeblieben, muß also in Zukunft seine Anstrengungen in 
diesem Fache verdoppeln. 
(Dieser Schüler hat bisher seinen Lehrern wenig Freude gemacht; bei seinem Hange zur 
Trägheit, die er noch dazu häufig durch lügnerische Ausflüchte zu beschönigen sucht, ist geringer 
Erfolg von seinen Studien zu erwarten. Es scheint daher gerathen, denselben möglichst bald 
von dem Realgymnasium wegzunehmen und einer andern Lebensbahn zuzuführen.) 
Seine Fortschritte sind in 
der Religion ... .... 
deutschen Sprache .... 
lateinischen „ .. ... 
französischen-, 
(,,englischen » 
(,,Arithmetik) 
II 
3 
„ Mathemack 
□, Physikk ...... 
„ Naturgeschichte 
( „ Chemie und Vneralegie) ... 
, Geschichte . ...- 
„ Geographie · ..... 
im Zeichnen 
N.a 1 
fl. Rectorat des Realgymnasiums. 
L. S. N. N. Rector. 
Die Vorlage dieses Zeugnisses wird von den Eltern durch Unterschrift bestätigt.