Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

Oder 
Die übenbezeichneten 3 Gebinde sind in den Güterwagen Nr. 68 der bayr. Staatsbahn 
verladen, welcher heute Vormittags 9 Uhr wit 2 Schlöfsern Serie 30|40) verschlossen, der 
Eisenbahnverwaltung zur Vorführung innerhalb 6 Tagen bei dem Hauptzollamte zu Lindau 
übergeben worden ist. 
München, den 7. Juli 1874. 
Kznuigl. Hauptzollamt 
L. S. N. JN. 
Der bezeichnete Güterwagen ist am 10. Juli 1874 Snittags 2 Uhr hier eingetroffen 
und nach Abnahme des unverletzten Verschlusses sofort über die Grenze ausgegangen. 
Lin dau, den 10. Juli 1874. 
Anefuhr- Königl. Sauptzollamt 
Register Nr. L. S. N. N. 
Oder 
Auf Grund des vom (.. . . . . Amte N.) ausgestellten Erlerlzunge ae nes 
über den dießamtlichen Uebergangsschein Nr. vom ten 
wird bestätigt, daß die übenbezeichutten . Gebinde dortselbst richtig curuoeemgen sind. 
Kitzingen, den ken . 18 
Königl. Rebenzollamt 
. N. N 
□O 
S□ 
— 
Insoweit die angegebenen Ausfuhrbescheinigungen für die betreffenden Verkehrs- 
Verhältniffe nicht genügen, sind dieselben den letzteren entsprechend abzuändern
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.