Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

Versenal-Mechrichten. 
Ordens-Verleihungen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich vermöge Allerhöchster Entschließung vom 
28. December v. Is. allergnädigst bewogen 
gefunden, nachstehende Ordensauszeichnungen zu 
verleihen: 
das Ritterkreuz des k. Verdlenstordens 
der bayerischen Krone: 
dem Ministerialrathe im k. Staatsministerium 
des k. Hauses und des Aeußern, Dr. Otto 
Freiherrn von Völderndorff-Waradein; 
dem Ministerialrathe im k. Staatsministerium 
des k. Hauses und des Aeußern, Vorstand des 
k. geheimen Haus= und Staatsarchives, Franz 
Seraph von Leinfelder; 
das Ritterkreuz 1. Classe des k. Ver- 
dienstordens vom heiligen Michael: 
dem Legationsrathe bei der k. Gesandtschaft 
am k. italienischen Hofe zu Rom, Rudolph 
Freiherrn von Tautphöus, und 
dem k. Consul Friedrich Wilhelm Einhorn 
in Leipzig. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
29. December v. Is. dem kgl. wirttember- 
gischen Hofrathe M. Theodor von Heuglin 
in Stuttgart das Comthurkreuz des Verdienst- 
ordens vom heiligen Michael, dann 
unter'm 7. Januar l. Is. dem k. sächfischen 
Oberkammerherrn Hans Gustav von Gers- 
dorf das Großkreuz des k. Verdienstordens 
vom heiligen Michael und dem Second-Lieute- 
nant im k. sächsischen Garde-Reiterregiment 
A. A. L. W. Freiherrn von Stralenheim 
das Ritterkreuz 1. Classe desselben Ordens zu 
verleihen. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Decorationen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
13. Januar l. Is. dem außerordentlichen Ge- 
sandten und bevollmächtigten Minister Ludwig 
Grafen von Paumgarten in Dresden die 
Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von Seiner Majestät dem Könige von 
Sachsen verliehenen Großkreuzes des k. sächsi- 
schen Albrechts-Ordens, und # 
unter'm 19. Januar l. Is. dem k. Käm- 
merer und Gesandten Rudolph Freiherrn von 
Gasser in Stuttgart die Bewilligung zur 
Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner 
Majestät dem Könige von Württemberg ver- 
liehenen Großkreuzes des kgl. württembergischen 
Friedrichs-Ordens zu ertheilen.
	        
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