Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Abdruck.
Bekanntmachung
eines  Verzeichnißes  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über
die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.

In  der  Anlage  wird  ein  Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht,  welche  sich  zur  Zeit  in  Gemäßheit  des  §.  90  der  deutschen  Wehrordnung
vom  28.  September  1875  im  Besitze  der  Berechtigung  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  befinden.

Berlin,  den  19.  Januar  1876.

Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

Wezeichniß  der  höheren  Lehranstalten,

welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähignng  für  den  einjährigfrekwilligen
  Mililärdienst  berechtigt  sind.  «

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Classe  zur
Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  genügt.
a.  Gymnaslen.
I.  Königreich  Preußen.  12.  Das  Friedrichs-Collegium  zu  Königsberg  I.  Pr.
13.  Altstädtische  Gymnastum  daselbst,

Provinz  Preußen.  14.  ,  Kmiphöfsche  Gymnasium  daselöst,
1.  Das  Gymnasium  zu  Bartenstein,  15.  „  Willhelms-Gymnasium  daselbst,
2.  (  „  Braunsberg,  16.  „  Gymnasium  zu  Lyck,
3.,  »  „Conitz,  17.,  »  „  Marienburg,
4.,  „  Culm,  18.  „  »  „  Marienwerder,
5.  "  „  „Doanzig,  19.  "  „  „  Memel,
6.  "  „  „Deutsch-Krone,  20.  ,„  „  Neustadt  i.  Westpr.,
7.  „  „  „  Elbing,  21.  ###  „  „Rastenburg,
½  „  „  Graudenz,  22.  „  »  „  Rässel,
9.  .  „  Gumbinnen,  23.  „  „Strasburg  i.  Westpr.,
10.  »  Hohenstein,  24.  .  »Ur-tu-11-»
  -  -Jnstetburss.-  125-»  »  »Als-t-