Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

Geseh-und  Verarhuungshirt

für  das

Königreich  Vayern.

München,  den  8.  Januar  1876

 

Inhalt:

Bekanntmachung  vom  19.  November  1875,  das  sreiherrlich  von  Reitzenstein'sche  Familiensideicommih  Reuth  beir.

 

 

Bekanntmachung,  das  freiherrlich  von  Reitzenstein'sche  Familienfideicommiß  Reuth  betr.

Bestätigungs-Urkunde.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs  von  Bayern

wird  von  dem  unterfertigten  Gerichtshofe  hiemit  beurkundet,  daß  der  nun  verlebte  k.  bayerische
Kammerherr  und  Appellationsgerichtsrath  a.  D.,  Albert  Freiherr  von  Reitzenstein  zu
Reuth,  durch  Testament  vom  7.  März  1867  ein  Familienfideicommiß  gestiftet  hat,  dessen
nähere  Bestimmungen  mit  Rücksicht  auf  die  bestehenden  Familienverträge  und  die  Vereinbarung
der  Betheiligten  in  Folgendem  bestehen:

8.  1.

Gestandtheile  des  Kdeicommisses.

A.  Grundvermögen.

Das  ehedem  manmlehenbare  Rittergut  Reuth  nebst  Zubehörungen  im  Bezirk  des  kgl.
Landgerichts  Erbendorf,  k.  Bezirks=  und  Rentamts  Kemnath,  im  Kreise  Oberpfalz  und
Regensburg.  «

2