Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

cseh-und Verohunnschuut 
für das 
Königreich Bayern. 
15. 
München, den 14. April 1876. 
  
Inhalt: 
Gesetz vom 12. April 1876, die provisorische Steuererhebung und vorläufige Bestreitung besonderer Ausgaben für 
1876 betr. — Gesetz vom 12. April 1876, die Aufnahme eines Kreisanlehens in Unterfranken und Aschaffen- 
burg zur Beschaffung der Mittel für die Unterstlitzung dürftiger Gemeinden des Kreises in der Ausführung noth- 
wendiger Schulhausdauten betr. — Bekanntmachung vom 3. April 1876, das Civil-Veterinärwesen, hier die 
dienstliche Stellung der Kreisthierärzte betreffend. — Bekanntmachung vom 6. April 1876, die Geblihren 
bei der theoretischen Prüsung der zum Staatedienste adspirirenden Rechiscandidaten betr. — Bekanntmachung 
vom 7. April 1876, die Präbendenbezüge des königlichen Theresienordens und die Toxen bei Verleihung desselben 
betr. — Bekanntmachung vom 8. April 1876, die eichamtliche Bebandlung vorschriftswidriger Maaße, Ge- 
wichte, Waagen und sonstiger Meßwerkzeuge betreffend. — Bekanntmachung, die Namensbezeichnung der 
gräflichen und freiherrlichen Linien des Gemeingeschlechtes von Egloffstein beir. — Ordensverleihung. 
Gesetz, die provisorische Steuerhebung und vorläufige Bestreitung besonderer Ausgaben 
für 1876 betreffend. 
Ludwig lI. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Phein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etc. ete. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Zustimmung der Kammer 
der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten unter Beobachtung der im §. 7 Titlel X 
der Verfassungsurkunde vorgeschriebenen Formen beschlossen und verordnen, was folgt: 
47
	        
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