cseh-und Verohunnschuut
für das
Königreich Bayern.
15.
München, den 14. April 1876.
Inhalt:
Gesetz vom 12. April 1876, die provisorische Steuererhebung und vorläufige Bestreitung besonderer Ausgaben für
1876 betr. — Gesetz vom 12. April 1876, die Aufnahme eines Kreisanlehens in Unterfranken und Aschaffen-
burg zur Beschaffung der Mittel für die Unterstlitzung dürftiger Gemeinden des Kreises in der Ausführung noth-
wendiger Schulhausdauten betr. — Bekanntmachung vom 3. April 1876, das Civil-Veterinärwesen, hier die
dienstliche Stellung der Kreisthierärzte betreffend. — Bekanntmachung vom 6. April 1876, die Geblihren
bei der theoretischen Prüsung der zum Staatedienste adspirirenden Rechiscandidaten betr. — Bekanntmachung
vom 7. April 1876, die Präbendenbezüge des königlichen Theresienordens und die Toxen bei Verleihung desselben
betr. — Bekanntmachung vom 8. April 1876, die eichamtliche Bebandlung vorschriftswidriger Maaße, Ge-
wichte, Waagen und sonstiger Meßwerkzeuge betreffend. — Bekanntmachung, die Namensbezeichnung der
gräflichen und freiherrlichen Linien des Gemeingeschlechtes von Egloffstein beir. — Ordensverleihung.
Gesetz, die provisorische Steuerhebung und vorläufige Bestreitung besonderer Ausgaben
für 1876 betreffend.
Ludwig lI.
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Phein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etc. ete.
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Zustimmung der Kammer
der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten unter Beobachtung der im §. 7 Titlel X
der Verfassungsurkunde vorgeschriebenen Formen beschlossen und verordnen, was folgt:
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