Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Indem  Wir  euch  dieses  eröffnen,  bleiben  Wir  euch  mit  Königlicher  Huld  und  Gnade
gewogen.

München,  den  14.  April  1876.
Ludwig.

v.  Preschner.  Dr.  v.  Lutz.  v.  Peufer.  Dr.  v.  Fäustle.  v.  Perr.  v.  Maitinger.

Auf  Königlich  Allerhöchsten  Befehl:
Der  General-Secretär,

An  Ministerialrath  Graf  von  Hundt.
die  Kammer  der  Reichsräthe  und  die  Kammer
der  Abgeordneten  ergangen.

 

Bekanntmachung,  den  Vermögensstand  des  Militär-Wittwen=  und  Waisen.,  dann  des  Invalidenund
  des  milden  Stiftungs-Fonds  für  das  Jahr  1874  betr.

Seine  Majestät  der  König  haben,  nachdem  im  versammelten  Staatsrathe  über
den  Vermögensstand  des  Miltär-Wittwen=  und  Waisen-,  dann  des  Invaliden=  und  des  milden
Stiftungs-Fonds  für  das  Jahr  1874  Vortrag  erstattet  wurde,  inhaltlich  Allerhöchster  Entschlieung
  vom  31.  März  l.  J.  die  Ermächtigung  zu  ertheilen  geruht,  daß  das  Resultat  des
Vermögensstandes  der  genannten  Fonds  durch  das  Gesetz=  und  Verordnungs-Blatt  zur  öffentlichen
  Kenntniß  gebracht  werde.

München,  den  5.  April  1876.

Kriegs-Ministerium.

v.  Maillinger.