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Bekauntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen für den einjährig freiwilligen Dienst
berechtigten Lehranstalten betresfend.
Staatsministerium des Innern und Kriegeministerium.
Unter Bezug auf die Bekanntmachung vom 11. März d. J. (Gesetz= und Verordnungsblatt
S. 284) folgt nachstehend Abdruck eines im Central-Blatte für das Deutsche Reich
S. 191 enthaltenen Ausschreibens des Reichskanzleramtes ohne Datum.
München, den 13. April 1876.
v. Pfeuser. v. Maillinger.
Der General Secrelär:
Ministerialrath Graf von Hundt.
Abdruck.
Bekanntmachung.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 19. Jannar ds. Is. (Seile 40) wird in der
Anlage ein Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten verössentlicht, welche nach
§. 90, Theil I, der Deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung gültiger
Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Das Reichskanzler-Amt.
Eck.