Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

.M  16.  325

Bekauntmachung,  die  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  für  den  einjährig  freiwilligen  Dienst
berechtigten  Lehranstalten  betresfend.

Staatsministerium  des  Innern  und  Kriegeministerium.

Unter  Bezug  auf  die  Bekanntmachung  vom  11.  März  d.  J.  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt
  S.  284)  folgt  nachstehend  Abdruck  eines  im  Central-Blatte  für  das  Deutsche  Reich
S.  191  enthaltenen  Ausschreibens  des  Reichskanzleramtes  ohne  Datum.

München,  den  13.  April  1876.

v.  Pfeuser.  v.  Maillinger.

Der  General  Secrelär:
Ministerialrath  Graf  von  Hundt.

Abdruck.
Bekanntmachung.

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  19.  Jannar  ds.  Is.  (Seile  40)  wird  in  der
Anlage  ein  Nachtrags-Verzeichniß  solcher  höheren  Lehranstalten  verössentlicht,  welche  nach
§.  90,  Theil  I,  der  Deutschen  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  zur  Ausstellung  gültiger
  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
berechtigt  sind.

Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.