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Bekanntmachung, das Gesuch der Stadtgemeinde Traunstein um die unmittelbare Unterordnung
unter die Kreisregierung betr.
Staatsministerium der Justiz.
Seine Majestät der König haben unter'm 31. vor. Mts. im Hinblicke auf §. 5
der Allerhöchsten Verordnung vom 24. Februar 1862 „den Vollzug des Gerichtsverfassungs-
gesetzes betr.“ anzuordnen geruht, daß an die Stelle des in der Stadt Traunstein besteh-
enden Landgerichtes vom 1. Juli 1876 angefangen für den diesem Gerichte durch die vorbe-
zeichnete Verordnung zugewiesenen Sprengel ein Stadt= und Landgericht trete, und daß die
für das Landgericht Traunstein ernannten Beamten und Bediensteten die Bezeichnung als
Stadt- und Landgerichts-Beamte beziehungsweise Bedienstete zu führen haben.
München, den 6. Juni 1876.
Dr. v. Fäu#sle.
er General-Secretaͤr:
are e Röckelein.
Bekanntmachung, die Geschäftsverhältnisse des k. Stadtgerichtes Fürth und des k. Landgerichtes
daselbst betr.
Staatseministerium der Justiz.
Seine Majestät der König haben unter'm 7. d. Mts. im Hinblick auf §. 18 des
Landtagsabschiedes vom 28. April 1872 Allerhöchst anzuordnen geruht, daß vom 1. October
1876 angefangen das kgl. Stadtgericht Fürth mit dem kgl. Landgerichte daselbst zu Einem
Gerichte unter der Bezeichnung „k. Stadt= und Landgericht Fürth“ vereinigt werde.
München, den 12. Juni 1876.
Dr. v. Fänfle.
Der Generalsecretär:
Ministerialrath Röckeleln.