Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Bekanntmachung, das Gesuch der Stadtgemeinde Traunstein um die unmittelbare Unterordnung 
unter die Kreisregierung betr. 
Staatsministerium der Justiz. 
Seine Majestät der König haben unter'm 31. vor. Mts. im Hinblicke auf §. 5 
der Allerhöchsten Verordnung vom 24. Februar 1862 „den Vollzug des Gerichtsverfassungs- 
gesetzes betr.“ anzuordnen geruht, daß an die Stelle des in der Stadt Traunstein besteh- 
enden Landgerichtes vom 1. Juli 1876 angefangen für den diesem Gerichte durch die vorbe- 
zeichnete Verordnung zugewiesenen Sprengel ein Stadt= und Landgericht trete, und daß die 
für das Landgericht Traunstein ernannten Beamten und Bediensteten die Bezeichnung als 
Stadt- und Landgerichts-Beamte beziehungsweise Bedienstete zu führen haben. 
München, den 6. Juni 1876. 
Dr. v. Fäu#sle. 
er General-Secretaͤr: 
are e Röckelein. 
Bekanntmachung, die Geschäftsverhältnisse des k. Stadtgerichtes Fürth und des k. Landgerichtes 
daselbst betr. 
Staatseministerium der Justiz. 
Seine Majestät der König haben unter'm 7. d. Mts. im Hinblick auf §. 18 des 
Landtagsabschiedes vom 28. April 1872 Allerhöchst anzuordnen geruht, daß vom 1. October 
1876 angefangen das kgl. Stadtgericht Fürth mit dem kgl. Landgerichte daselbst zu Einem 
Gerichte unter der Bezeichnung „k. Stadt= und Landgericht Fürth“ vereinigt werde. 
München, den 12. Juni 1876. 
Dr. v. Fänfle. 
Der Generalsecretär: 
Ministerialrath Röckeleln.
	        
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