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Hofdienst-Machricht.
Seine Majestät der König haben
Sich unter'm 2. Mai l. Js. allergnädigst
bewogen gefunden, den kgl. Kammerjunker und
Regierungsrath Carl August Ferdinand von
Rücker auf sein allerunterthänigstes Ansuchen
zu Allerhöchstihrem Kämmerer zu ernennen.
Ordens-Verleihungen.
Seine Majestät der König haben
Sich unter'm 30. April d. Is. allergnädigst
bewogen gefunden, nachstehende Ordens-Aus-
zeichnungen zu verleihen:
1) das Großcomthurkreuz des k. Ver-
dienstordens vom heiligen Michael:
dem Miiisterialrathe im k. k. österreichischen
Handels-Ministerium Carl Brunner von
Wattenwyl in Wien,
2) das Ritterkreuz des k. Verdlenstordens
der bayerischen Krone:
dem Sectionsrathe im k. k. österreichischen
Handelsministerium, Dr. Hermann Militzer
in Wien.
Käniglich Allerhöchste Genehmigung zur
Aunahme einer fremden Pecoration.=
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
11. Mai lfd. Is. dem k. Kämmerer Dr. Carl
Nitter Mayer von Mayerfels in Mün-
chen die Bewilligung zur Annahme und zum
Tragen des ihm von Seiner Hoheit dem Herzoge
zu Sachsen-Meiningen verliehenen Ritterkreuzes
I. Classe des herzoglich Sachsen-Ernestinischen
Haus-Ordens zu ertheilen.