Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Hofdienst-Machricht. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter'm 2. Mai l. Js. allergnädigst 
bewogen gefunden, den kgl. Kammerjunker und 
Regierungsrath Carl August Ferdinand von 
Rücker auf sein allerunterthänigstes Ansuchen 
zu Allerhöchstihrem Kämmerer zu ernennen. 
  
Ordens-Verleihungen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter'm 30. April d. Is. allergnädigst 
bewogen gefunden, nachstehende Ordens-Aus- 
zeichnungen zu verleihen: 
1) das Großcomthurkreuz des k. Ver- 
dienstordens vom heiligen Michael: 
dem Miiisterialrathe im k. k. österreichischen 
Handels-Ministerium Carl Brunner von 
Wattenwyl in Wien, 
2) das Ritterkreuz des k. Verdlenstordens 
der bayerischen Krone: 
dem Sectionsrathe im k. k. österreichischen 
Handelsministerium, Dr. Hermann Militzer 
in Wien. 
  
Käniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Aunahme einer fremden Pecoration.= 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
11. Mai lfd. Is. dem k. Kämmerer Dr. Carl 
Nitter Mayer von Mayerfels in Mün- 
chen die Bewilligung zur Annahme und zum 
Tragen des ihm von Seiner Hoheit dem Herzoge 
zu Sachsen-Meiningen verliehenen Ritterkreuzes 
I. Classe des herzoglich Sachsen-Ernestinischen 
Haus-Ordens zu ertheilen. 
 
	        
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