Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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achters sich in der durch die untersuchten Theilstriche gehenden Ebene befindet, was dann 
stattfindet, wenn das Spiegelbild des einen Striches mit dem andern, dafern sie zusammen- 
stoßen, ganz zusammenfällt. Bei einer wenn auch geringen Abweichung zweier Theilstriche 
ist das Auge so zu stellen, daß das Spiegelbild des einen Striches parallel zu dem zu ver- 
gleichenden Theilstriche liegt. 
6. Bei Prüfung von Maaßstäben für Langwaaren ist das mit Anschlag versehene 
Gebrauchsnormal anzuwenden; es wird dabei das eine Ende des zu prüfenden Maaßstabes 
an den Anschlag gelegt, und beiden Maßstäben eine solche Lage gegeben, daß die Theilstriche 
derselben unmittelbar aneinander zu liegen kommen, um mit einander verglichen zu werden. 
7. Ein zu prüfendes Bandmaaß ist neben dem Normalmaaße auf einer Tafel mit 
Anwendung eines angehängten Gewichtes auszuspannen, durch welches das Band in voll- 
kommen ebene Lage gebracht wird, ohne übrigens wirklich ausgedehnt zu werden. Bei längeren 
Maaßen ist die Vergleichung mit dem Normal in mehreren einzelnen Theilen vorzunehmen, 
und zur Ermittelung der Abweichung der ganzen Maaßlänge die Summe der etwaigen Ab- 
weichungen der einzelnen Theile zu bilden. 
8. Werden bei den vorhin erwähnten Maaßvergleichungen Abweichungen gefunden, 
so sind dieselben in ihrer Größe entweder, soweit möglich, nach dem Normalmaaßstabe unter 
Abschätzung der Bruchtheile eines Millimeters anzugeben und mit den Bestimmungen über 
die zulässigen Fehlergrenzen in §. 3 zu vergleichen, oder es ist der Nonius zur genaueren 
Ermittelung der Bruchtheile eines Millimeters anzuwenden. 
Wenn z. B. der Abstand des Endstriches a (Fig. 3) eines zu prüfenden Maaßes M. 
von dem Endstrich b eines Normalmaaßes N bis auf Zehntheile des Millimeters zu 
bestimmen ist, so legt man auf die beiden aneinander geschobenen Maaßstäbe einen auf durch- 
sichtiger Glasplatte aufgetragenen Nonius V, d. h. eine Hülfstheilung, deren Intervalle ge- 
  
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Fig. 3.
	        
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