Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

¼ 31. 443 
Raum für die Näder zu gewinnen, sich nach unten verengt und dabei nicht durchweg grad- 
linig begrenzt ist. 
Figur 4. Der ausgesprochenen Bedingung wird z. B. bei der häu- 
1 sig vorkommenden Querschnittsform (Figur 4) entsprochen, 
wenn bei der Verengung die Seitenwände so gebogen sind, 
daß der Bogen ae und der Bogen ec einander völlig gleichen, 
so daß sie auf einander gelegt sich decken würden, und wenn 
der Punkt e in der Mitte der Diagonale ac liegt. Alsdann 
½% 4 vleßt sich der Inhalt des von den gekrümmten Flächen begrenz- 
— ten Raumes als derjenige eines Prisma mit der gradlinig be- 
grenzten Grundfläche alge und einer Höhe gleich der Länge 
des Gefäßes ansehen. 
3. Bergkübel von länglichrunder Querschnittsform, ferner 
Lösch= und Ladegefäße von Cylinder= oder Tonnengestalt (§. 31 und 34 der Eichordnung) 
sind in gleicher Weise zu prüfen wie die Hohlmaaße von cylindrischer Form zu trockenen 
Körpern. 
Das Verfahren der Inhaltsbestimmung durch trockene Füllung (mit Saamen, wozu hier 
auch Erbsen verwendbar sind) ist jedoch bei Anwendung eines Eichnormales von 1 H. und 
des zugehörigen Füllapparates nur bis zum Inhalte von 2 H. statthaft, während 
anderseits die Inhaltsbestimmung durch Wasserfüllung nur vermittelst eines approbirten Kubicir- 
apparates oder einer dergleichen Decimalwaage von hinlänglicher Tragfähigkeit bewerkstelligt 
werden darf. 
4. Bei der Prüfung der Kummtmaaße ist nicht ein Mittelwerth aus den etwa ab- 
weichenden gleichartigen Dimensionen (z. B. den an vier Kanten zu messenden Längen) zu 
bestimmen, sondern vielmehr festzustellen, daß keine der vorhandenen Abmessungen einen 
größeren Unterschied als 1 Procent von der Vorschrift (§. 32 der Eichordnung) ergiebt. 
5. Bei der periodischen Verification erhalten die Kasten= und Nahmenmaaße aus 
Eisen und die eisernen Förder-, Lösch= und Ladegefäße die Stempelung nur auf einer der 
am oberen Rande befindlichen Zinnwarzen. Für Maaße, welche der Verunreinigung ausge- 
setzt sind, ist stets der größte Jahrzahlstempel zu benützen. 
Hölzerne Maaße erhalten die Stempelung durch Aufbrennen, im Wesentlichen in gleicher 
Weise wie die größeren cylindrischen Hohlmaaße. Bei den Kasten-, Nahmen= und Kummt- 
  
  
  
  
#. 
e 4 
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.