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c. Waagschaale. Wird eine solche zur Aufnahme der zu wägenden Gegenstände
angewendet, so muß, wenn dieselbe abnehmbar ist, entweder ihr Gewicht mit Ein-
schluß der zu ihrer Aufhängung dienenden Ketten, Oesen und des dazu gehörenden Gehänges
eine ganze Zahl der Gewichtseinheiten der Scale betragen, und diese Zahl auf der vorderen
Seitenfläche des Gehänges in vertiefter Schrift unter Beisetzung von K oder K angegeben
werden; oder die Waage muß so eingerichtet sein, daß dieselbe nach Anhängung der unbe-
lasteten Schale und bei Stellung des Laufgewichts auf den Nullpunkt der Scale gerade
einspielt, wodurch das richtige Gewicht der Waagschale gesichert ist.
d. Das Laufgewicht. An der über dem längeren Balkenarme verschiebbaren
Hülse treten an beiden Seiten die eine gerade Linie bildenden Stahlschneiden hervor, auf
denen ein gabelförmiges Gehänge ruht, dessen unteres Verbindungsstück das Laufgewicht trägt.
Das Laufgewicht muß mit der Hülse unveränderlich verbunden sein. Ist die Hülse
von dem Waagbalken abzuschieben (3. B. Behufs der Umlegung für eine zweite Scale), so
muß ihr Gewicht nebst Gehänge und Laufgewicht unter Vermeidung jedes anderweitigen Aus-
gleichungsmateriales eine ganze Zahl der Gewichtseinheiten der Scale bilden, welche Zahl
unter Beisetzung von K oder K auf der vorderen Seite der Hülse in vertiefter Schrift an-
zugeben ist.
Ist die Hülse nicht abnehmbar, sondern wird das Laufgewicht entweder durch
Umschlagen des Gehänges oder durch Umdrehen des Waagbalkens für beide Saalen einer
solchen Waage angewendcet, so soll die Theilung jedenfalls von 0 anfangen, damit die Richtig-
keit des Laufgewichtes durch Einstellung der Hülse auf den Nullpunkt, und das alsdann
erfolgende Einspielen der Zunge geprüft werden kann.
Eine bestimmte Form ist für das Laufgewicht nicht vorgeschrieben. Doch empfiehlt sich
die Form einer Kugel und unter allen Umständen muß eine in das Gewicht fest eingegossene,
nicht etwa eingeschraubte Oese die unveränderliche Verbindung mit der Hülse bilden.
Die Hülse trägt eine Marke, mittelst welcher für jede Stellung des Laufgewichtes an
der Theilung des Balkenarmes das Gewicht der gewogenen Last abgelesen wird. Diese bei
Verschiebung der Hülse über die Theilung hinweggleitende Marke muß scharf bestimmt sein
(z. B. kann ein scharf eingerissener senkrechter Strich, ein scharfer Spalt, ein straffgespannter
BVisir-Draht 2c. dienen), und den Werth der jedesmaligen Stellung an der Theilung deutlich
erkennen lassen.
Ist die Hülse abnehmbar, um in umgekehrter Lage für eine zweite Theilung an-
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