Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Diese erfolgt durch Anhängung der Plombe an eine geeignete Stelle des den Waag- 
balken tragenden Ständers, wozu erforderlichen Falles in denselben ein Loch einzubohren ist. 
Bei Brückenwaagen mit Laufgewicht ist auch dieses nach den für Schnellwaagen gegebenen 
Vorschriften zu stempeln. 
Kleinere Berichtigungen fehlerhafter Waagen sind entsprechend den in Nr. 14 für die 
gleicharmigen Waagen gegebenen Anweisungen auch bei den Brückenwaagen auszuführen. 
Centesimalbrückenwaagen. 
32. Bei den als Centesimalwaagen construirten Brückenwaagen kommen auch andere 
Anordnungen der Hebel vor, als in dem Vorigen angegeben sind. Z. B. können 2 Trag- 
hebel von dreieckiger Form, welche die Brücke tragen, so verbunden werden, daß ihre Spitzen 
gegeneinander gewendet sind, und ein Verbindungsstück tragen, auf welchem ein zweites un- 
gleicharmiges Hebelsystem, der Uebertragungshebel, ruht. Letzterer wirkt dann mittelst Häng- 
eisen auf einen dritten Hebel, welcher an seinem anderen Arme die Waagschale trägt. 
Da sich dieverschiedenen Constructionen der Centesimalwaagen nicht kurz darstellen lassen, und 
überdieß eine fehlerhafte Waage dieser Art bei den Eichanstalten doch nicht verbessert werden kann, so 
genügt es, daß durch die eichamtliche Prüfung die Richtigkeit und Empfindlichkeit durch ein 
Verfahren festgestellt wird, welches dem in Nr. 28 und 29 angegebenen entspricht, wobei nur 
selbstverständlich auf das Centesimal-Verhältniß zwischen Last und Gewicht Rücksicht zu 
nehmen ist. 
Zulässige Brückenwaagen anderer Construction. 
33. a. Die Pfitzer'sche Patentwaage. (Fig. 6). Dieselbe besteht aus einem 
ungleicharmigen Hebel (a o b), dessen Armlängen (acich) nach dem Verhältniß der beab. 
sichtigten Verjüngung, also für Decimalwangen 1:10 gebilbet werden. Der kurze Hebelarm 
(#c) ist gabelförmig verdoppelt. Zur Aufnahme der Last (0) dient eine Brücke (def), 
welche mit einer vertikalen Wand (e 8) ein Winkelstück bildet. Dieser vertikale Theil der 
Brücke hat zu beiden Seiten Schneiden (b), durch welche die Brücke in Verbindung mit den 
am kurzen Hebelarme angebrachten Hängstangen (ab) tritt. 
Eine auf die Brücke gestellte Last wird am untern Ende (g) des Winkelarmes einen 
Zug nach der einen Seite, dagegen an einem höher gelegenen Punkte (i) einen Schub nach
	        
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