Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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dung der Glocke mit dem zu prüfenden Gasmesser, endlich auch zur Absperrung des Luftaus- 
trittes dienen kann. 
Zur Absperrung ist jedoch meistens noch am horizontalen Ende des Nohrs ein beson- 
derer Absperrhahn, sowie vor demselben ein Wassermanometer zur Ermittelung der in der 
Glocke vorhandenen Luftspannung angebracht. 
Der Dreiwegehahn oder der besondere Absperrhahn wird vortheilhaft mit einer Mus. 
lösevorrichtung versehen, welche bewirkt, daß plötzlich der Hahn geschlossen und der Luftaus- 
tritt abgesperrt wird, sobald die Glocke sich bis zum Endpunkte der Scale gesenkt hat. Diese 
Auslösung wird durch eine am oberen Rande der Glocke angebrachte Schraube, welche die 
Arretirung des beschwerten Hahrnschlüssels auslöst, bewirkt und durch ihre Stellung regulirt. 
Das Ende des Luftrohrs steht in einer solchen Höhe über dem neben dem Wasserbe- 
hälter befindlichen Arbeitstische, daß eine leichte Verbindung desselben mit den auf dem Arbeits- 
tische aufgestellten Gasmessern durch Gummischläuche erfolgen kann. 
Am Ende des Arbeitstisches ist ein Rohrstück (Ausblasrohr) angebracht, welches einerseits 
mit dem Austrittsrohre der Gasmesser durch einen Gummischlauch verbunden werden kann, 
andererseits einen Ausblashahn enthält, durch welchen die Ausflußgeschwindigkeit der Luft regulirt 
werden kann und außerdem mit einem Wassermanometer zur Ermittelung der Spannung der 
austretenden Luft verbunden ist. 
6. Die an der Glocke angebrachte Scale ist durch Kubicirung der Glocke mit einge- 
fülltem Wasser zu bestimmen und so zu theilen, daß man jedenfalls noch einzelne Liter abzulesen im 
Stande ist. Ein Liter wird aber bei dem Glockendurchmesser von 7 Deeim. 8 Decim. 
einer Glockenbewegung von etwa 2,61 Millim. 1,99 Millim. 
entsprechen; es wird daher auch, wenn man die Glocke zur 
Abmessung von 500 L. oder ½ Kubikmeter benutzen will, 
der messende Theil ihrer Höhe ungefähr 1,3 Meter, 1 Meter 
werden, oder wenn der Inhalt 600 L. werden soll, ungefähr 1,57 Meter, 1,2 Meter. 
7. Das Verfahren bei Anwendung des Apparates ist folgendes: 
Man hebt die als Luftbehälter dienende Glocke in die Höhe und regelt bei geschlossenem 
Absperrhahn durch Zulegen oder Wegnehmen von Gewichten die Spannung der eingeschlossenen 
Luft so, daß das Manometer 40 Millimeter Wassersäule zeigt. 
Der zu untersuchende Gasmesser wird auf die horizontale Platte des Arbeitstisches 
gestellt (wenn derselbe mit einem Pendelzeiger versehen ist, so, daß die Spitze des Pendels
	        
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