Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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zenau über der Marke einspielt), der Zählapparat auf 0 gebracht, und das Eingangsrohr 
mit dem Rohrende an der Glocke, das Ausgangsrohr aber mit dem Ausblasrohre luftdicht 
verbunden. Hierauf wird der Gasmesser solange mit Wasser angefüllt, bis dasselbe am 
Abslußrohre auszufließen anfängt, der Absperrhahn der Glocke geöffnet und so lange eine 
Durchströmung der Luft gestattet, bis sich die Trommel des Gasmessers wenigstens einmal 
umgedreht hat (vergl. Nr. 8), und nun der Ausblashahn geschlossen. 
Hierauf wird Wasser in den Gasmesser nachgefüllt, um den Wasserstand in demselben 
auf die Höhe zu bringen, welche er bei gewöhnlichem Gebrauche einnehmen soll, und nun 
die ganze Vorrichtung einige Zeit stehen gelassen, um zu sehen, ob sich eine Veränderung im 
Stande der Glocke zeigt oder nicht, und daraus auf die Dichtigkeit zu schließen. 
Findet ein Niedersinken der Glocke statt, so ist zunächst zu untersuchen, ob die ange- 
brachten Verbindungsröhren dicht schließen, und erst in dem Falle eine Undichtheit des Gas- 
messers anzunehmen, wenn hier ein Fehler nicht vorhanden war. 
Haben sich die Verbindungsröhren und die zu prüfenden Gasmesser dicht erwiesen, so 
öffnet man den Ausblashahn allmählig so, daß ein Abströmen der Luft ungefähr mit der 
für den zu untersuchenden Gasmesser gehörenden Geschwindigkeit stattfindet (vergl. Nr. 8). 
Wenn diese Geschwindigkeit erreicht ist, kann zur eigentlichen Beobachtung geschritten 
werden. 
Man schließt dann den Ausblashahn und den Absperrhahn, füllt die Glocke, wenn dieß 
erforderlich ist, ihrem ganzen Inhalte nach mit Luft und zeichnet sowohl den Stand der Scale 
an der Luftglocke als auch den Stand des Zählwerks an dem Gasmesser (auf letzterem na- 
türlich einschließlich der Angaben, durch welche die kleineren Raumtheile nach Nr. 2 gemessen 
werden). Hierauf wird sowohl der Absperrhahn als der Ausblashahn geöffnet, und eine an- 
gemessene Luftmenge durch den Gasmesser hindurch gelassen. 
Während des Luftaustrittes wird sowohl der Stand des Manometers vor dem Absperr- 
hahn als des Manometers am Ausblashahn beobachtet und notirt, beim Ende der Beobachtung 
aber sowohl der Stand des Zeigers an der Scale der Luftglocke, als auch die Angabe des 
Zählwerks am Gasmesser aufgezeichnet. Die Differenz der Ablesung an der Glockenseale 
zu Anfang und Ende der eigentlichen Beobachtung ergibt das durch den Gasmesser hindurch 
getriebene Luftvolumen und die Differenz der Ablesungen an dem Zählwerke das von dem 
Gasmesser registrirte Luftvolumen. Die letztere Zahl darf um nicht mehr als zwei Procent 
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