Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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rseh und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
& 3S. 
München den 22. August 1876. 
  
Inhalt: 
Bekanuntmachung vom 16. August 1876, die Bezüge der instabilen Bediensicten betr. — Bekanutmachung 
vom 14. August 1876, die ergauischen Bestimmungen für die polytechnische Schule in München betreffend. 
Staatsdienst. Nachrichten. 
Bekanntmachung, die Bezüge der instabilen Bediensteten betreffend. 
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern, dann der Justiz, 
des Innern und des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten und 
Staatöministerium der Finanzen. 
Seine Majestät der König haben vorbehaltlich der gesonderten Regelung der Bezüg: 
der Förster und Forstamts-Assistenten, dann des instabilen Personals der Verkehrsanstalten 
allergnädigst zu genehmigen geruht, daß 
„für die in Allerhöchsten Verordnungen regulirten oder mit Allerhöchster Ge- 
nehmigung festgesetzten, aus Staatsfonds fließenden ständigen Gehalte derjenigen insta- 
bilen Bediensteten, deren ständige Bezüge mit den nach dem Maßstabe von 1/4 
80 (per Gulden umgerechneten Beträgen in das Budget der XIII. Finanzperiode 
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