Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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und schriftlicher Anerkennung der Zahlungsverweigerung, den Absender be- 
zeichnet. 
Berlin, den 2. Januar 1876. 
Von dem letzteren werden alsdann die Kosten eingezogen. 
Der Reichskanzler. 
Fürst von Bismarck. 
  
Ordene-Verleihungen. 
Seine Majestät der König haben Sich 
allergnödigst bewogen gefunden, unten’'m 19. No- 
vember v. Is. den k. Maximilians-Orden zu 
verleihen: 
a) in der Classe der Wissenschaft: 
dem Professor an der Universität Orford, 
Dr. Mar Miüller, 
b) in der Classe der Kunst: 
dem k. k. österreichischen Oberbaurathe und 
Professor an der kaiserlichen Akademie der 
bildenden Künste in Wien, Theophil Ritter 
von Hansen. 
Seine Majestät der König haben Sich 
vermöge Allerhöchster Entschließung vom 27. No- 
vember v. Is. allergnädigst bewogen gefunden, 
dem kaiserlich deutschen außerordentlichen Ge- 
sandten und bevollmächtigten Minister bei der 
schweizerischen Eidgenossenschaft, Generallieu= 
tenant von Röder, das Großkreuz des k. 
Verdienstordens vom heiligen Michael und dem 
Legationscanzlisten bei der kaiserlich deutschen 
Gesandtschaft in Bern, Eduard Kunath, das 
Ritterkreuz II. Classe desselben Ordens zu 
verleihen. 
Prädicate-Verleihung. 
Seine Majestät der König haben Sich 
unter'n 12. Januar allergnädigst bewogen ge- 
funden, dem erblichen Reichsrathe, Dr. Julius 
von Niethammer, in wohlgefälliger An- 
erkennung seiner seit einer langen Reihe von 
Jahren der Förderung der landwirthschaftlichen 
Interessen vielfach zugewendeten verdienst- 
vollen und erfolgreichen Bemühungen, den Titel 
„Excellenz“ kostenfrei zu verleihen.
	        
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