Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

Grsetzund Verumags glat 
für das 
Königreich Bayern. 
. 
München, den 14. November 1876. 
  
Juhalt: 
Bekanntmachung rom 10. Norember 1376, betreffend die Außercurssetzung der Zweithalerstücke und Eindrinel- 
thalerstücke deutschen Gerräges. Staa#:cdienst-Nachrichten. — Königlich Allerböchste Genehmigung zur Annahme 
einer fremden Decoration. 
Bekanntmachung, betreffend die Außercurssetzung der Zweithalerstücke und Eindrittelthalerstücke 
deutschen Gepräges. 
Staatsministerium des Innern 
(Abtheilung für Landwirthschaft, Gewerbe und Handel) 
und 
Staateministerium der Finanzen. 
In Gemäßheit des Artikels 8 Abs. 2 des Reichsmünzgesetzes vom 9. Juli 1873 
(Reichsgesetzblatt S. 233) wird die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 2.I. M. Nr. 1148 
bezeichneten Betreffs (R.-G.-B. S. 221) nachstehend im Abdruck mit dem Beifügen veröffent- 
licht, daß zur Umwechslung der hierin außer Curs gesetzten Zweithaler= und Eindrittelthaler- 
stücke deutschen Gepräges die sämmtlichen k. Kreiscassen, die k. Rentämter und in den rechts- 
rheinischen Regierungsbezirken auch die k. Haupt= und Nebenzollämter bestimmt sind und daß 
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