Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

ch- und Verordnungs-Rlatt 
für das 
Kö nigreich Vayern. 
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München, den 22. December 1877. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 9. December 1877, das Gesuch der Stadtgemeinde Dillingen um die unmittelbare Unter- 
ordnung unter die Kreisregierung betreffend. — Bekanntmachung vom 14. December 1877, die Organi- 
sation des k. Central-Blinden-Instituts, des k. Central. Tankstummen-Instituts und der k. Erziehungs- Anstalt für 
krüppelbaste Kinder beireffsend. — Bekanntmachung rem 15. December 1877, Nachtragsbestimmungen zur 
Eichordnung vom 1. Februar 1876 betreffend. — Ordens- Perleibungen. — Titel- Verleihungen. 
Bekauntmachung, das Gesuch der Stcbcgemeiwe Dillingen um die unmittelbare unterordnung 
unter die Kreisregierung betreffend. 
Staatsministerium der Justiz. 
Seine Majestät der König haben unter dem 7. ds. Mts. im Hinblicke auf §. 5 
der Allerhöchsten Verordnung vom 24. Februar 1862 „den Vollzug des Gerichtsverfassungs- 
gesetzes betreffend“ allerhöchst anzuordnen geruht, daß an die Stelle des in der Stadt Dil- 
lingen bestehenden Landgerichtes vom 1. Januar 1878 angefangen für den diesem Gerichte 
durch die obenbezeichnete Verordnung zugewiesenen Sprengel ein Stadt= und Landgericht 
trete und daß die für das Landgericht Dillingen ernannten Beamten und Bediensteten die 
Bezeichnung als Stadt= und Landgerichts-Beamte, beziehungsweise Bedienstete zu führen haben. 
München, den 9. December 1877. 
Dr. von Fänlile. 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath v. Rö 6 elein. 
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