Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

eh- und Perordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
München, den 28. März 1877. 
  
Inhalt: 
Kinig lich Allerhöchste Berordnung rom 20. März 1877, die Leitung und Flübrung der Staatseisenbahn- 
kanten, hier das Rechnungswesen betr. — Bekanntmachung vom 20. März 1877, das Gesuch der Stadtge- 
meinde Landsberg um die unmittelbare Unterordnung unter die Feteregierung betr. — Königlich Allerböchste 
Genebmigung, den Hosstaat Ibrer Königlichen Hobeit der Prinzessin Amalie von Bayern betr. — Ordens.Ver- 
leibungen. — Königlich Alerbochsie Genehmigung zur Annahme fremder Decorationen. 
Käniglich Allerhöchste Verordnung, die Leitung und Führung der Staatscisenbahnbauten, 
hier das Rechnungswesen betr. 
Cndwig ll. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Phein, 
herzog von Bayern, Franken und in Schwaben rte. ett. 
Wir finden Uns bewogen, zu verordnen, daß an Stelle des §. 6 Absatz 2 und 3 
der Verordnung vom 17. October 1861, die Leitung und Führung der Staatseisenbahn- 
bauten betreffend, nachstehende Bestimmungen zu treten haben: 
Die Rechnungen über den Gesammt-Eisenbahnbau-Kostenaufwand werden von der 
Centralcasse der k. Verkehrsanstalten für die Bauabtheilung gelegt und haben sowohl die 
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