Contents: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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8 42. Zu Abweichungen von diesem Stundenplane bedarf es der Genehmigung des 
Ministeriums; diese Genehmigung wird aber nur erteilt werden, wenn die gestellten Anträge 
genügend begründet sind, durch die beantragten Abweichungen die sichere Erreichung der Lehr- 
ziele nicht gefährdet und die § 41 für die einzelnen Klassen vorgeschriebene Gesamtzahl der 
wöchentlichen Unterrichtsstunden nicht vermehrt wird. 
Vor Ostern jedes Jahres und, wenn erhebliche Anderungen vorgenommen werden sollen, 
auch vor Michaelis, ist ein ausführlicher Stundenplan der Anstalt vom Rektor an das Mini- 
sterium zur Genehmigung einzusenden (Ausfübrungsverordnung vom 29. Januar 1877 
30. Diesem ist eine Übersicht beizufügen, welche die Verteilung des Unterrichts auf die 
Lehrer und Klassen veranschaulicht, ein Verzeichnis der für die fremdsprachliche Klassenlektüre 
in Aussicht genommenen Schriftwerke, endlich eine Tabelle über die Verteilung der Religions- 
stunden auf die Lehrer des Faches. 
8 43. Die für die ganze Anstalt gesteckten Lehrziele wie die für die einzelnen Klassen 
vorgeschriebenen Lehraufgaben sind gewissenhaft einzuhalten. Dagegen sind innerhalb der ein— 
zelnen Jahreskurse, jedoch nur mit Genehmigung des Rektors, Verschiebungen in der Reihen— 
folge des Durchzunehmenden zulässig, wenn durch sie die sichere Erreichung des Klassenziels 
nicht gefährdet wird. 
Zur Sicherung der Stetigkeit des Unterrichts und der Einhaltung der Lehrgänge ist für 
jede Klasse ein Lektionsbuch anzulegen, in das jeder Lehrer, je nach der an der Schule hierfür 
bestehenden Gepflogenheit von Stunde zu Stunde oder von Woche zu Woche, das von ihm 
Durchgenommene zu vermerken hat. 
Verschiedene Schuleinrichtungen. 
8 44. Jede Oberrealschule ist mit den erforderlichen Hilfsmitteln auszustatten. Dazu 
gehören: eine Lehrer- und Schülerbibliothek, Karten, Globen, mathematische Gerätschaften und 
Modelle, physikalische Instrumente und chemische Apparate, insbesondere auch solche für 
Schülerübungen, Sammlungen für den naturkundlichen Unterricht, Vorlegeblätter für den 
Schreibe-, allerhand Modelle und Hilfsmittel für den Zeichenunterricht, endlich eine Anzahl 
von guten Abbildungen und anderen Mitteln der Veranschaulichung für den geschichtlichen 
und geographischen Unterricht. 
8 45. In allen wissenschaftlichen Fächern ist auf die Einführung kurzgefaßter Leitfaden 
Bedacht zu nehmen, damit das Nachschreiben der Schüler auf kurze Aufzeichnungen zur Er- 
gänzung des eingeführten Lehrbuchs beschränkt bleiben kann. Unstatthaft ist bei allem Unter- 
richte ausführliches Diktieren des Lehrers oder zusammenhängendes Nachschreiben der Schüler. 
Die Rektoren sind gehalten, darauf zu achten, daß dieser Bestimmung genau nachgegangen wird. 
Einhaltung 
des Stunden- 
plans. 
Einhaltung 
der Lehrziele 
und 
Lehrgänge. 
Lehrmittel. 
Lehrbücher.
	        
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