Geseh-und Merurhungsgut
für das
Königreich BVayern.
I7 49.
München, den 3. Dezember 1878.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 29. November 1878, den Vollzug des Impfgesetzes vam 8. April 1874, hier die For-
mulare zu diesem Gesetze betr.
Bekanntmachung, den Vollzug des Impfgesetzes, hier die Formulare zu diesem Gesetze
· betreffend.
Staatsministerium des Innern.
Der Bundesrath, welcher nach dem Impfgesetze vom 8. April 1874 die zum Vollzuge
dieses Gesetzes erforderlichen Formulare festzustellen hat, hat in seiner Sitzung vom 5. Sep-
tember l. Is. beschlossen:
1) an Stelle des Formulars V für die Impflisten und des Formulars VI für die
Uebersicht über das Ergebniß der Impfung (Gesetz= und Verordnungsblatt von 1875
S. 130 und 131) seien die im Anhange abgedruckten Formulare V bis XI künftig
anzuwenden;
2) in den Formularen I und II bei den Impfscheinen für Wiederimpfung (auf Papier
von grüner Farbe) Seite 121 und 125—127 incl. Lc. sei in der 3. Zeile des Tertes
statt „geimpft“ zu setzen „wieder geimpft"“.
Hinsichtlich des Vollzuges dieser Beschlüsse werden nachstehende Directiven ertheilt:
a) Für die L#ste der zur Erstimpfung vorzustellenden Kinder ist fortan das neue For-
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