Beil. I. I. 7
berger; Rath am obersten Gerichtshofe Dr. Anton von Langlois; Ministerialrath von
Leinfelder; Rath am obersten Gerichtshofe von Beselmiller; Ministerialrath von
Heckenlauer; Rath am obersten Gerichtshofe von Dirrigl; Oberstaatsanwalt von
Küffner und Untergerichtsschreiber Mayrhofer.
(Unterschrieben sind)
Dr. von Neumayr.
Mayrhofer.
Beilage II zum Gesetz= und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern vom Jahre 1878.
Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreichs vom 7. Februar 1878 in Sachen des
Conrad und der Margaretha Schweiger, Oekonomens-Eheleute in St. Jobst, gegen den k. Fis-
cus wcheen Rücerstatiung von Grundsteuern und Urkunden-Herausgabe, hier den bejahenden Com-
petenz-Conflict zwischen der k. Nepierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, und dem
k. Bezirksgerichte Nürnberg betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern
erkennt der oberste Gerichtshof des Königreichs in Sachen des Conrad und der Margaretha
Schweiger, Oekonomens-Eheleute in St. Jobst, gegen den k. Fiscus, wegen Rückerstattung
von Grundsteuern und Urkundenherausgabe, hier den bejahenden Competenz-Conflict zwischen
der k. Regierung von Mittelfranken, K. d. F., und dem k. Bezirksgerichte Rürnberg betref-
fend, zu Recht:
daß in dieser Sache, soweit die Klage auf Rückersatz der gezahlten Steuern
gerichtet ist, die Gerichte zur Zeit nicht, im Uebrigen aber die Verwaltungs-
Behörden zuständig seien. «
Gründe:
Die Oekonomens-Eheleute Conrad und Margaretha Schweiger in St. Jobst erwarben
durch Kaufvertrag vom 11. Juni 1857 das Anwesen Haus-No. 2 in St Jobst mit einer