fullscreen: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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Gesetz, die Vervollständigung der bayerischen Staatseisenbahnen, dann der Einrichtungen der 
bayerischen Bodensee-Dampfsschifffahrts= und der Telegraphen-Anstalt betr. 
Ludwig ll. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Phein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. ete. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung 
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
Art. 1. , 
Der Bedarf zur Vervollständigung der Staats-Eisenbahnen wird 
1) für die Herstellung einer Bahn von Lohr in der Richtung 
nach Wertheim auf den Betrag von . .10«600,000«JL 
2) für den Ausbau der Bahn von der Station Unterpessenberg 
nach dem ärarialischen Kohlenwerk und für die Anlage einer 
vollständigen Station in Sulz auf den Betrag von . 308,000 M. 
3) sür die Verbindung der Dienstlokalitäten der Bauabtheilung 
der Generaldirection der k. Verkehrs-Anstalten mit den von 
der vormaligen Acktiengesellschaft der bayerischen Ostbahnen er- 
worbenen Verwaltungsgebäuden in München auf den Betrag von 257,000 = 
4) für Anschaffung eines Salondampfers für die bayerische Bo- 
densee-Dampfschifffahrts-Anstalt auf den Betrag von . 200, 000 M. 
zusammen auf den Maximalbetrag von 117/365,000 = 
(eilf Millionen dreimalhundertsechzig fünf tausend Mark) 
festgesetzt. 
Art. 2 
Zur Deckung dieses Bedarfes sind zu verwenden: 
der Erlös aus der Veräußerung des dermalen von der Bauabtheilung der General- 
direction der k. Verkehrsanstalten benützten ärarialischen Gebäudes Nr. 55 an der 
Briennerstraße zu München;
	        
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