Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

MI. 
Käniglicher Marimiliano-Orden für 
Wissenschaft und Kunst. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich unter'n 20. November v. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, den k. Universitäts- 
Professor Dr. Conrad von Maurer in 
München zum Mitgliede des Capitels des 
Königlichen Maximilians-Ordens für Wissen- 
schaft und Kunst zu ernennen, und zugleich 
der auf ihn gefallenen Wahl zum Schrift- 
führer des genannten Ordens-Capitels die 
Bestätigung zu ertheilen. 
  
errdens-Verleihungen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
30. Dezember v. Is. nachstehende Ordens- 
Auszeichnungen zu verleihen: 
Das Ritterkreuz des Königlichen Ver- 
dienstordens der bayerischen Krone: 
dem Geschäftsträger bei der kaiserlich-rus- 
sischen Regierung, Geheimen Legationsrath 
Friedrich Grafen Fugger zu Kirchberg 
und Weißenhorn; 
das Ritterkrenz I. Classe des König- 
lichen Verdienstordens vom heiligen 
Michael: 
dem Legationsrath im k. Staatsministerium 
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des Königlichen Hauses und des Aeußern, Otto 
Bever, 
dem Königlichen Geheimen Haus= und Staats- 
Archivar Dr. Luhwig Rockinger. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
31. Dezember v. Is. dem k. Hofsecretär, Re- 
gierungsrath Ludwig von Bürkel in München, 
das Ritterkreuz des Verdienstordens der bayeri- 
schen Krone, dann dem Controleur der k. Hof- 
und Cabinetscasse, Michaal Brunner in 
München, sowie dem k. Hofbau-Intendanzrathe 
Carl Mühlthaler in München das Ritter- 
kreuz I. Classe des Verdienstordens vom heiligen 
Michael zu verleihen. 
lniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Vecorationen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich vermöge Allerhöchster Entschließung vom 
30. Dezember v. Js. allergnädigst bewogen 
gefunden, dem Kron-Oberstkämmerer Chlodwig 
Fürsten von Hohenlohe-Schillingsfürst 
die Allerhöchste Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen des ihm verliehenen königlich 
preußischen Schwarzen Adler-Ordens, sowie 
des Großkreuzes der französischen Ehrenlegion 
zu ertheilen.
	        
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