Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

  
  
  
MIT. 321 
Festgesetzter 
Cap. 8S. Vortrag Betrag 
13 
" i 
Uebertrag 27432 45 
III. 6 1 
  
Tit. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse: 
àa) im Allgemeinen zum Vollzug des Schuldotaliousgese bes 
vom 10. November 1861 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Eintommens des ge- 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 
JD) zur Gewährung einer Zulage von je 90 ¼ für alle Ver- 
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrereinkommens in den 
in Art. III Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten 
Gemeinden und zwar der wirklichen Schullehrer auf 
850 „X, der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf 
680 JX aus Kreisfonds 
e) dann zur weiteren Aufbesserung des Mininaleinkommens 
der Lehrer in den in Art. III Ziff. 2 des Schuldotations- 
gesetzes bezeichneten Gemeinden auf 1000.C aus Kreisfonds 
dem unter d und e nicht berücksichtigten Lehrerpersonal 
eine Gehaltsmehrung von 100 -X den wirklichen Lehrern, 
80 „XK den Verwesern, 50 -4 den weltlichen und 
klösterlichen Lehrerinnen 
t 
— 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen in 
a) Quinquennien à 90 M für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 A. für die ständigen Verweser und weltlichen 
Lehrerinnen aus Centralfonds 
94511 92 
(116160 — 
27720 
60088 8!. 
15990 — 
245805 
  
Latus. 
  
592187 89
	        
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