MIT. 321
Festgesetzter
Cap. 8S. Vortrag Betrag
13
" i
Uebertrag 27432 45
III. 6 1
Tit. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse:
àa) im Allgemeinen zum Vollzug des Schuldotaliousgese bes
vom 10. November 1861
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Eintommens des ge-
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise
JD) zur Gewährung einer Zulage von je 90 ¼ für alle Ver-
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrereinkommens in den
in Art. III Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten
Gemeinden und zwar der wirklichen Schullehrer auf
850 „X, der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf
680 JX aus Kreisfonds
e) dann zur weiteren Aufbesserung des Mininaleinkommens
der Lehrer in den in Art. III Ziff. 2 des Schuldotations-
gesetzes bezeichneten Gemeinden auf 1000.C aus Kreisfonds
dem unter d und e nicht berücksichtigten Lehrerpersonal
eine Gehaltsmehrung von 100 -X den wirklichen Lehrern,
80 „XK den Verwesern, 50 -4 den weltlichen und
klösterlichen Lehrerinnen
t
—
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen in
a) Quinquennien à 90 M für die wirklichen Schullehrer
und à 45 A. für die ständigen Verweser und weltlichen
Lehrerinnen aus Centralfonds
94511 92
(116160 —
27720
60088 8!.
15990 —
245805
Latus.
592187 89