eset und Verorduungs· Vlus
für das
Königreich Bayern.
./W 3.
München, den 11. Februar 1879.
Inhalt:
Belkanntmachung vom 27. Januar 1879, die Gesuche um die Bewilligung zur Verbringung einer Leiche vom
Sterbeorte an einen anderen, als den ordnungsgemäßen Ort der Beerdigung betreffend. — Bekanntmachung
vom 4. Februar 1879, Aenderungen in der Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich betreffend.
Bekanntmachung, die Gesuche um die Bewilligung zur Verbringung einer Leiche vom Sterbe-
orte an einen anderen als den ordnungsgemäßen Ort der Beerdigung betreffend.
Staatsministerium des Innern.
Unter Bezugnahme auf die BVekanntmachungen vom 25. April und 12. Juni v. Is.
(Gesetz= und Verordnungsblatt S. 273 und 352) wird hiemit eröffnet, daß nach einer
neuerlichen Mittheilung der k. preußischen Regierung auch der Polizeiverwaltung zu
Schneidemühl, Regierungsbezirt Bromberg, die Befugniß zur Ausstellung von Leichen-
bässen beigelegt worden ist.
München, den 27. Jannar 1879.
b. Pfeufer.
Der Generalsecretär,
Ministerialrath von Schlereth.
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