Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

eseh und Veradumeschut 
für das 
Königreich Bayern. 
8 86. 
Muünchen, den 7. Mai 1879. 
Inhalt: 
Belkanntmachung vom 30. April 1879, den Vollzug des Reichsgerichtsverfassungsgesetzes, hier die Bildung der 
Schwurgerichtsbezirke betr. — Bekanntmachung vom 3. Mai 1879, den Schutz und die Anfrechthaltung der Ordnung 
des Eisenbahnbetriebes betr. — Königlich Allerböchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Decoration. 
Bekanntmachung, den Vollzug des Reichsgerichtsverfassungsgesetzes, hier die Bildung der 
chwurgerichtsbezirke betreffend. 
Rönigliches Itaatsministerium der Justiz. 
Auf Grund des § 99 des Reichsgerichtsverfassungsgesetzes und der Allerhöchsten Ver- 
ordnung vom 2. April l. Is., die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der 
Gerichtsbezirke betreffend, wird bestimmt, daß vom Tage des Inkrafttretens des Reichs- 
gerichtsverfassungsgesetzes an die Sitzungen der Schwurgerichte bei nachstehenden Landge- 
richten für die beigesetzten, hiemit zu je einem Schwurgerichtsbezirke vereinigten Landgerichts- 
bezirke abzuhalten sind: 
A. Im Bezirke des Oberlandesgerichts München: 
I. Bei dem Landgerichte München!! für den Bezirk der Landgerichte: 
München 1, 
München II, 
Traunstein; 
87
	        
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