Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

105 
Geseh= und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
15. 
München, den 6. März 1880. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 1. März 1880, den Transport explosiver, entzündlicher, älellder und gistiger Stoffe auf 
dem Rheine betressend. — Hofdienst-Nachricht. 
Bekanntmachung, den Transport explosiver, entzündlicher, ätzender und gistiger Stoffe 
auf dem Rheine betreffend. 
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Teuhern. 
der Justiz und des Innern. 
Nachdem sich das Bedürfniß einer Revision der bestehenden Bestimmungen über den 
Transport entzündlicher, ätzender und giftiger Stoffe auf dem Rheine ergeben hat und 
die hierüber von den Bevollmächtigten der Rhein-Uferstaaten in der Sitzung der Rhein- 
schifffahrts-Central-Commission vom 2. September v. Is. — Protokoll-Nr. XXIII — 
getroffene Vereinbarung allseitig genehmigt worden ist, so wird die beschlossene neue Ver- 
ordnung auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs mit dem 
21
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.