Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Blatt 
seh-und Verordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
W 19. 
München, den 24. März 1880. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 20. März 1880, den Vollzug des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die be- 
waffnete Macht im Frieden, hier die Vergütungssätze des Vorspanns betr. — Königlich Allerhöchste Genehmigung 
zur Annahme einer fremden Decoration. 
Bekanntmachung, den Vollzug des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die 
bewaffnete Macht im Frieden, hier die Vergütungssätze des Vorspanus betr. 
Rönigliches Staatsministerium des Innern 
und 
Königliches Kriegsministerium. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 23. Dezember v. Is. (Bundesraths- 
protokolle, Session von 1879/80 §. 659) und in Ausführung des §. 9 Ziff. 1 des 
Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 
13. Februar 1875 die von ihm am 25. Juni 1875 festgesetzten, mit Ministerial-Aus- 
schreiben vom 22. Juli 187 (Gesetz= und Verordnungs-Blatt S. 547) bekannt gegebenen 
Vergütungssätze für geleisteten Vorspann nach der nachfolgenden Classen= Eintheilung zu 
erhöhen beschlossen, eine Aenderung aber in der Zutheilung der Lieferungsverbände zu den 
einzelnen Classen hiebei nicht vorgenommen. 
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