K 26. 243
9. Der Beschluß des Landrathes über die Gewährung einer außerordentlichen Unter-
stützung von 70 „4 aus der allgemeinen Etatsreserve des Jahres 1879 an die Mathe-
matiklehrerswittwe Josepha Endres von Augsburg erhält hiemit Unsere Genehmigung.
10. Deßgleichen genehmigen Wir den Beschluß des Landrathes hinsichtlich der
Deckung und Verrechnung der auf Kreisfonds übernommenen, auf 2222½ J-X sich berech-
nenden Hälfte der Kosten für die Anlegung eines Luftkanales und die Kanalisation vor
dem Kreisrealschulgebäude in Augsburg.
11. Den vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Heil= und
Pflegcanstalten Kaufbeuren und Irsee gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Ge-
nehmigung.
12. Endlich ertheilen Wir Unsere Genehmigung den sämmtlichen Beschlüssen,
welche vom Landrathe in Bezug auf die Gewährung, Vertheilung und Verwendung von
Kreisfondszuschüffen an die Distrikte zur Förderung des Distriktsstraßenbauwesens, dann zur
Ermöglichung der Herstellung von Ueberschwemmungsdämmen und Uferschutzbauten gefaßt
worden sind.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir dem-
selben Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner umsichtigen Förderung der Kreisinteressen
und zugleich die erneuerte Versicherung Unserer Königlichen Huld und Gnade aus.
Hohenschwangau, den 16. April 1880.
Ludwig.
Dr. v. Kutz. v. Pfeufer. v. Niedel.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der General-Serretär,
Ministerialrath v. Schlereth.