Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

K 26. 243 
9. Der Beschluß des Landrathes über die Gewährung einer außerordentlichen Unter- 
stützung von 70 „4 aus der allgemeinen Etatsreserve des Jahres 1879 an die Mathe- 
matiklehrerswittwe Josepha Endres von Augsburg erhält hiemit Unsere Genehmigung. 
10. Deßgleichen genehmigen Wir den Beschluß des Landrathes hinsichtlich der 
Deckung und Verrechnung der auf Kreisfonds übernommenen, auf 2222½ J-X sich berech- 
nenden Hälfte der Kosten für die Anlegung eines Luftkanales und die Kanalisation vor 
dem Kreisrealschulgebäude in Augsburg. 
11. Den vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Heil= und 
Pflegcanstalten Kaufbeuren und Irsee gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Ge- 
nehmigung. 
12. Endlich ertheilen Wir Unsere Genehmigung den sämmtlichen Beschlüssen, 
welche vom Landrathe in Bezug auf die Gewährung, Vertheilung und Verwendung von 
Kreisfondszuschüffen an die Distrikte zur Förderung des Distriktsstraßenbauwesens, dann zur 
Ermöglichung der Herstellung von Ueberschwemmungsdämmen und Uferschutzbauten gefaßt 
worden sind. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir dem- 
selben Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner umsichtigen Förderung der Kreisinteressen 
und zugleich die erneuerte Versicherung Unserer Königlichen Huld und Gnade aus. 
Hohenschwangau, den 16. April 1880. 
Ludwig. 
Dr. v. Kutz. v. Pfeufer. v. Niedel. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Serretär, 
Ministerialrath v. Schlereth.
	        
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