Gesetzund Verarhuungsunt
für das
Königreich BVayern.
/ 27.
München, den 30. April 1880.
Inhalt:
Königlich Allerhöchiste Verordnung vom 25. April 1880, die Prüfungen für den höheren Justiz- und Ver-
waltungsdienst und die Vorbereilung für diese Prüfungen betr. — Prädikats-Verleihung. — Ordens--Verleihung.
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Prüfungen für den höheren Justiz= und
Verwaltungsdienst und die Vorbereitung für diese Prüfungen betreffend.
Cudwig U.
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Phein,
Herzog von Hayern, Franken und in Schwaben etr. ete.
Wir finden Uns bewogen, bis zu einer vollständigen Reform des Prüfungswesens
hinsichtlich der Prüfungen für den höheren Justiz= und Verwaltungsdienst, dann hinsichtlich
der Vorbereitung für diese Prüfungen zu verordnen, was folgt:
. 1.
Die Prüfungen, durch deren Ablegung die Fähigkeit zu dem Amte eines Richters,
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