Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Indem Wir dem Landrathe von Niederbayern gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen 
Wir demselben zugleich Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Thätigkeit in 
der Wahrnehmung und Förberung der Kreisinteressen und verbinden hiemit die erneute 
Versicherung Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
Hohenschwangau, den 16. April 1880. 
Ludwig. 
Dr. v. Kutz. v. Pfenfer v. Riedel. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath v. Schlereth.
	        
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