Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

K 38. 443 
Beilage V. 
Zu F. 19. 
Der kal. Aufschlageinnehmerei 
aͤn 
meldelt) (der) Unterzeichnete den umstehend aufgeführten Branntwein zur Denaturirung mit 
10) Prozent (Holzgeist) au. Die Denaturirung soll (in der hierselbst belegenen Lackfabrik 
(des Unterzeichnetrnmnnna stattfinden. 
....... den (15. Februar 1881). 
(Unterschrift) 
Die Anmeldung ist heute vorgelegt und im De- 
naturirungs-Register unter rcr. eingetragen. 
....... den (16. Februar 1881). 
Königliche Aufschlageinnehmerei. 
(Unierschrift.) 
Anleitung. 
1) Das Formular dient zur Anmeldung der mit 10 Prozent Holzgeist, 5 Prozent Holzgeist, 
Terpentinöl, Thieröl oder Schwestläther vorzunehmenden Denaturirungen. 
Mittelst eines Formulars 
ürfen nur gleichartige Denaturirungen angemeldet werden. 
Die ersten 7 Spalten sind vom Anmelder, die übrigen von den Aufschla 
« beamten auszu- 
süllen, doch finden bei der Denaturirung mit Terpentinöl, Thieröl oder Schwohekatger= Einträge 
in die Spalten 20 bis 24 nicht statt. . 
23 
u Spalten 5, 7, 14, 15, 16, 17. Bei Nichtübereinstimmung der in Spalte 5 und 7 
deklarirten und der laut Spalte 14 und 15 bei der Revision ermittelten Spiritusmengen 
werden die kleineren Mengen nach Spalte 16 und 17 übertragen und der Denaturirung 
zu Grunde gelegt. 
Fortsetzung s. vierte Seite.
	        
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