Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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für das 
Königreich Bayern. 
#/ 60. 
München, den 4. Dezember 1880. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 30. November 1880, Verlag und Verkauf der Hiempelmarken betr. — Bekan 
machung vom 29. November 1880, das Gesuch der Gemeinde Büchenbach, k. Amtsgerichts Roth und zt- 
amts Spalt, um Zutheilung zum k. Amtsgerichte und Rentamte Schwabach betr. — Auszug aus der Adelg- 
Matrikel de- des Königreiches. 
Bekanntmachung, Verlag und Verkauf der Stempelmarken betr. 
Königl. Slan#tsministerium des königl. Hanses und des Aeußern 
und hönigl. Staatsministerium der Tinanzen. 
Seine Majestät der König haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß der 
Verlag und Verkauf der bayerischen Stempelmarken (Gebührenmarken) vom 1. Januar 
1881 beginnend an die Postanstalten überzugehen habe, und daß das k. Hauptstempel- 
verlags-Amt in München nach Abwickelung seiner Geschäfte aufgelöst werde. 
Hiezu wird Folgendes bemerkt: 
1) Stempelmarken zum Werthe von 20 und 50 Pfennig werden von dem genannten 
Tage an bei sämmtlichen, zur Annahme von Postsendungen ermächtigten Organen 
rder Postverwaltung verkauft. Die Verkaufsstellen für Stempelmarken, welche 
auf Beträge von 10 Pfennig, dann von 1, 2, 41 und 10 Mark lauten, werden 
nach den örklichen Verhältnissen, dem Bedürfnisse entsprechend, bestimmt. Die 
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