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18. das Königliche Gymnasium zu Danzig,
Städtische Gymnasium daselbst,
Gymnasium zu Deutsch-Krone,
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Elbing,
Graudenz,
Marienburg,
Marienwerder,
Neustadt i. Westpr.,
Strasburg i. Westpr.,
Thorn.
Provinz Brandenburg.
B. Das Askanische Gymnasium zu Berlin,
Französische Gymnasium daselbst,
Friedrichs-Gymnasium daselbst,
Friedrichs-Werdersche Gymnasium das.,
Friedrich-Wilhelms-Gymnasium daselbst,
Humboldts-Gymnasium daselbst,
Joachimsthal'sche Gymnasium daselbst,
Gymnasium zum grauen Kloster daselbst,
Köllnische Gymnasium daselbst,
Königstädtische Gymnasium daselbst,
Leibniz-Gymnasium daselbst,
Luisenstädtische Gymnasium daselbst,
Sophien-Gymnasium daselbst,
Wilhelms-Gymnasium daselbst,
Gymnasium zu Brandenburg,
Ritter-Akademie daselbst,
4. das Gymnasium zu Charlottenburg,
„ Eberswalde,
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Frankfurt a. d. Oder,
Freienwalde a. d. Oder,
„ Fürstenwalde,
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Guben,
Königsberg i. d. Neumark,
„ Kottbus,
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Küstrin,
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53. das Gymnasium zu Landsberg a. d. Warthe,
54. " » „ Luckau,
55. „ „ „Neu-Ruppin,
56. "„ » „Potsdam,
— „ „ Prenzlau,
58. " „ „ Sorau,
59. " » „ Spandau,
60. „ » „ Wittstock,
61. „ Pädagogium zu Züllichau.
Provinz Pommern.
62. Das Gymnasium zu Anklam,
63. „ 6„ „ Belgard,
64. „ » „Cöslin,
65. „ » „ Colberg,
5)66. "„ „ „ Demmin,
67. , » „ Dramburg,
68. "„ „ „ Greiffenberg,
69. „ » „ Greifswald,
*70. „ „ „ Neustettin,
71. „ Pädagogium „ Putbus,
72. „ Gymnasium „Prritz,
73. " » „ Stargard i. Pomm.,
74. „ Marienstifts-Gymnasium zu Stettin,
*) Die Gymnafien und Progymnasien an Orten,
an welchen eine zur Ertheilung wissenschaftlicher Be-
fähigungszeugnisse für den einjährig-freiwilligen Mili-
tärdienst berechtigte Realschule bezw. höhere Bürger-
schule mit obligatorischem Unterricht im Latein nicht
sich befindet, sind befugt, derartige Befähigungszeug-
nisse auch ihren von der Theilnahme am Unterricht in
der griechischen Sprache dispensirten Schülern zu
ertheilen, insofern letztere an dem für jenen Unterricht
eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen
und entweder die Sekunda absolvirt oder nach min-
destens einjährigem Besuche derselben auf Grund einer
besonderen Prüfung ein Zeugniß des Lehrerkollegiums
über genügende Aneignung des entsprechenden Lehr-
pensums erhalten haben.
Zur Zeit sind dies die in dem Verzeichniß mit
einem " bezeichneten Gymnasien und Progymna-=
sien (A. a und B. a). .
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