Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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ekanntmachung

eines  Verzeichnisses  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugni  en  über
die  wissenschaftliche  Besthiung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt

 

Es  wird  hierunter  ein  Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht,  welche  sich  zur  Zeit  in  Gemäßheit  des  §.  90  Th.  I.  der  Wehrordnung
vom  28.  September  1875  im  Besitze  der  Berechtigung  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  befinden.

Berlin,  den  23.  März  1881.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

 

Verzeichniß  der  höheren  Lehranstalten,

welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den
einjährig-  —.*  b  Militärdienst  berechtigt  sind.

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  hrige,  euftt  eiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  wiffenschuftlt  en  Befähigung  erforderlich  ist.

a.  Gymuasien.

 

I.  Königreich  Preußen.  9.  das  Kreiphöfische  Gymnasünm  daselbst,
Provinz  Ostpreußen.  10.  „  Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
1.  Das  Gymnasium  zu  Allenstein,  11.  „  Gymnasium  zu  Lyck,
2.  „  „  „  Bartenstein,  12.  "  2  „  Memel,
*  2  „  Braunsberg,  13.  "„  „  „Rastenburg,
4.  „  „  Gumbinnen,  14.  "„  („  „  Rössel,
5.  „  »  „Hohenstein,  15.  „  „  b„  Tilsit,
6.  „  „  „  Insterburg,  »
7.  „Altstädtische  Gymnasium  zu  Königs-  Provinz  Westpreußen.
berg  i.  Pr.,  16.  Das  Gymnasium  zu  Conitz,
8.  „  Friedrichs-Kollegium  daselbst,  -.  „  „Culm,