esth und Verorduuugs/Bluii
für das
Königreich Bayern.
I# 33.
München, den 3. Juni 1881.
Inhal:t:
Bekansntmachung vom 27. Mai 1881, den Schutz und die Aufrechthaltung der Ordnung des Eisenbahn-
kctriebes betreffend. — Bekanntmachung vom 28. Mai 1881, die Gebühren von Versicherungsverträgen
betrreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Decorationen. "
Bekanntmachung, den Schutz und die Aufrechthaltung der Ordnung des Eisenbahnbetriebes
betreffend.
Staatsministerium des Rönigl. Hauses und des Aeußern.
Zu den Bahnen untergeordneter Bedeutung, bei welchen die unter Ziff. 1 bis ein-
schleßlich IV der Bekanntmachung vom 3. Mai 1879 gleichen Betreffs (Gesetz= und Ver-
orduungsblatt Nr. 26) getroffenen Bestimmungen beachtet werden müssen, tritt die am
l. Juni l. Is. zur Eröffnung gelangende Bahnstrecke Dinkelsbühl-Feuchtwangen hinzu.
München, den 27. Mai 1881.
Trhr. v. Erailsheim.
Der General-Secretär:
Dr. v. Prestele.
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