Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

  
esth und Verorduuugs/Bluii 
für das 
Königreich Bayern. 
I# 33. 
München, den 3. Juni 1881. 
  
  
Inhal:t: 
Bekansntmachung vom 27. Mai 1881, den Schutz und die Aufrechthaltung der Ordnung des Eisenbahn- 
kctriebes betreffend. — Bekanntmachung vom 28. Mai 1881, die Gebühren von Versicherungsverträgen 
betrreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Decorationen. " 
  
Bekanntmachung, den Schutz und die Aufrechthaltung der Ordnung des Eisenbahnbetriebes 
betreffend. 
Staatsministerium des Rönigl. Hauses und des Aeußern. 
Zu den Bahnen untergeordneter Bedeutung, bei welchen die unter Ziff. 1 bis ein- 
schleßlich IV der Bekanntmachung vom 3. Mai 1879 gleichen Betreffs (Gesetz= und Ver- 
orduungsblatt Nr. 26) getroffenen Bestimmungen beachtet werden müssen, tritt die am 
l. Juni l. Is. zur Eröffnung gelangende Bahnstrecke Dinkelsbühl-Feuchtwangen hinzu. 
München, den 27. Mai 1881. 
Trhr. v. Erailsheim. 
Der General-Secretär: 
Dr. v. Prestele. 
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