Pseh- und erorhuungsblatt
für das
Königreich Bayern.
As 36.
München, den 23. Juni 1881.
W. □□U□++#W. .....————.—. — —
Inhalt:
Bekanntmachung vom 15. Juni 1881, das Bahnpolizei = Reglement für die Eisenbahnen Bayerns betr. —
Bekanntmachung vom 18. Juni 1881, das Gesuch der Gemeinden Kützberg und Obbach um Zutheilung
zu dem k. Amtsgerichte und k. Rentamte Schweinfurt betr. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur An-
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Bekanntmachung, das Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen Bayerns betr.
Staatsministerium des RKönigl. Hauses und des Teußern.
An dem im Gesetz= und Verordnungsblatte Nr. 34 vom 2. Juni 1880 veröffent-
licten Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen Bayerns werden nachstehende Aenderungen
vorgenommen:
1) Der Absatz 3 im F. 4 wird durch folgenden Zusatz — unnmittelbar an die
Worte „zu versehen“ anschließend — ergänzt:
„Zum Zwecke der Benutzung durch Fußgänger können neben den
Barrieren Drehkreuze angebracht werden. Für isolirt gelegene, lediglich
den Fußgängern dienende Niveau-Uebergänge können mit besonderer Ge-
nehmigung anstatt der Barrieren Drehkreuze oder sich selbst verschließende
Fallthüren zugelassen werden."
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