Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

  
Pseh- und erorhuungsblatt 
für das 
Königreich Bayern. 
As 36. 
München, den 23. Juni 1881. 
W. □□U□++#W. .....————.—. — — 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 15. Juni 1881, das Bahnpolizei = Reglement für die Eisenbahnen Bayerns betr. — 
Bekanntmachung vom 18. Juni 1881, das Gesuch der Gemeinden Kützberg und Obbach um Zutheilung 
zu dem k. Amtsgerichte und k. Rentamte Schweinfurt betr. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur An- 
  
  
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Bekanntmachung, das Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen Bayerns betr. 
Staatsministerium des RKönigl. Hauses und des Teußern. 
An dem im Gesetz= und Verordnungsblatte Nr. 34 vom 2. Juni 1880 veröffent- 
licten Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen Bayerns werden nachstehende Aenderungen 
vorgenommen: 
1) Der Absatz 3 im F. 4 wird durch folgenden Zusatz — unnmittelbar an die 
Worte „zu versehen“ anschließend — ergänzt: 
„Zum Zwecke der Benutzung durch Fußgänger können neben den 
Barrieren Drehkreuze angebracht werden. Für isolirt gelegene, lediglich 
den Fußgängern dienende Niveau-Uebergänge können mit besonderer Ge- 
nehmigung anstatt der Barrieren Drehkreuze oder sich selbst verschließende 
Fallthüren zugelassen werden." 
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