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der obersten Schicht gründlich gereinigt werden. Ist der Fußboden mit hohen Schichten
Strohdünger bedeckt (wie in den Schafställen gewöhnlich der Fall ist), so ist das Abgraben
nicht erforderlich. Schlechtes Pflaster und hölzerne Fußböden müssen aufgenommen, und
alsdann die darunter befindliche, von den Exkrementen der kranken Thiere durchgefeuchtete
Erde abgegraben werden. Das alte Material an Steinen kann nach Reinigung und Ab-
schlämmen mit Kalkmilch, gesundes Holzwerk der Fußböden, in welches die Feuchtigkeit nicht
tief eingedrungen ist, nach erfolgter Reinigung und Uebertünchen mit Chlorkalkmilch oder
Bestreichen mit Karbolsäure wieder benutzt werden. Festes Pflaster wird mit heißem Wasser
oder Lauge gereinigt und mit Kalk oder Chlorkalkmilch geschlämmt.
3. Feste massive Wände werden mit Kalkmilch übertüncht. Von den Lehmwänden
wird eine dickere oder dünnere Schicht, je nachdem sie defekt sind oder nicht, abgestoßen,
worauf dieselben mit Kalkmilch bestrichen werden. Hölzerne Wände und feste Bretter-
verschläge werden mit heißer Lauge gereinigt und mit Karbolöl, Karbolsäurelösung mit
Kalkmilch, Chlorkalkmilch oder auch mit Theer angestrichen.
Ist die Oberfläche des Holzwerks stark zerrissen oder zerfasert, so ist dieselbe durch
Abstoßen einer genügend dicken Schicht zu glätten, bevor das Desinfektionsmittel aufge-
tragen wird.
4. Decken, Balken, Säulen u. s. w. werden wie die aus gleichem Material be-
stehenden Wände behandelt. Fehlt im Stalle eine dichte Decke, und lagert über demselben
auf den an Stelle der Decke vorhandenen Brettern, Stangen, Latten rc. Rauhfutter oder
Streumaterial oder Getreide, so muß eine starke Entwickelung von schwefeliger Säure (§. 9
Absatz 2) oder von Chlorgas bei verschlossenen Oeffnungen und darauf eine gründliche
Durchlüftung wiederholt angewendet werden, falls nicht eine unschädliche Beseitigung aller
an Stelle der Decke etwa vorhandenen Bretter, Stangen, Latten u. s. w. geringere Kosten
verursacht und die untersten Schichten des über dem Stalle lagernden Rauhfutters oder
Streumaterials oder Getreides für solche Thiere verwendet werden können, welche für die
betreffende Seuche nicht empfänglich sind.
5. Stallgeräthschaften aller Art, Geschirr u. s. w. von Eisen oder anderem Metalle
— Ketten, Gebisse, Striegeln, eiserne Käfige, Blechgefäße u. s. w. — werden durch Feuer
desinfizirt und zu diesem Zwecke der Wirkung glühender Kohlen oder des Flammenfeuers kurze
Zeit ausgesetzt Kann das Feuer keine Anwenduug finden, wie z. B. bei festsitzenden