Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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Indem Wir diesen Abschied ertheilen, schließen Wir die gegenwärtige Versammlung und bleiben 
Unseren Lieben und Getreuen in Königlicher Huld und Gnade gewogen. 
Gegeben zu München, den 28. April 1882. 
cudwig. 
Dr. v. Lutz. Dr. v. Jäuflle. v. Maillinger. v. Niedel. Frhr. v. Trailsheim. Frhr. v. Feilitzsch. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
Der Oberregierungsrath 
im k. Staatsministerium des Innern, 
Neumayr.