Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

  
seh- und Pererdunzsiat 
Königreich Bayern. 
25. 
München, den 12. Mai 1882. 
  
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 10. Mai 1882, die Instruktion zur Ausführung des Gesetzes über die Abwehr und 
Unterdrückung von Viehseuchen betreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung der Wahl eines Hof- 
kaplans Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig Ferdinand von Bayern. — Königlich Allerhöchste 
Genehmigung zur Annahme fremder Decorationen. — Consulat der Vereinigten Staaten von Amerika in München. 
  
Nr. 6752. 
Bekanntmachung, die Instruktion zur Ausführung des Gesetzes über die Abwehr und Unter- 
drückung von Viehseuchen betreffend. 
RKönigliches Itaatsministerium des Innern. 
Bezugnehmend auf die Bekanntmachung bezeichneten Betreffs vom 6. März v. Js. 
— Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 21 — wird nachstehend eine im Centralblatt 
für das Deutsche Reich Seite 215 enthaltene Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 
2. Mai 1882 zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
München, den 10. Mai 1882. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
46
	        
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