Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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Festgesetzter 
Cap. 8. Vortrag. Betrag. 
% 3 
II. 1 Fundations= und Dotatiousbeiträge der Ge- 1 
meinden . — — 
III. Zuschüsse aus sonstigen Einnahmsquellen . — — 
l 
IV. Kreisumlage zu 27 Prozent von der Steuerprinzipal- 
summe zu 2/100,661 „X nach Abzug von 20% für Rückstände « 
undNachlässcimNettobetragcvon. . . . 555834 91 
Summa Cap. IV. für sich 
V. Aktivreste der Kreisfonds früherer Jahre 59788 32 
Summa Cap. V für sich 
Summa der Kreis-Einnahmen1978464 64 
  
  
Bekanntmachung, den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-Fonds, dann des 
Invaliden= und des Militär= milden Stiftungs-Fonds für das Etatsjahr 1880 81 betreffend. 
Rönigliches Kriegsministerium. 
Seiue Majestät der König haben, nachdem im versammelten Staatsrathe über 
den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-Fonds, dann des IJmaliden= und 
des Militär- milden Stiftungs-Fonds für das Etatsjahr 1880|81 Vortrag erstattet worden 
war, Allerhöchst zu genehmigen geruht, dast die Resultate des Vermögensstandes der genannten 
Fonds durch dad Gesetz= und Verordnungsblatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
München, den 10. Mai 1882. 
v. Maillinger. 
Der Chef der Centralabtheilung: 
Smuxt, 
Oberstlieutenant z D.