Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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ertheilt, in welcher Hinsicht Wir auf die von Unserem Staatsministerium ees Innern 
unter'm 13. Februar l. Is. hierauf ergangene Entschließung Bezug nehmen. 
Indem Wir dem Landrathe der Oberpfalz und von Regensburg gegenwärtigen Abschied 
ertheilen, eröffnen Wir demselben neuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen 
Förderung der Kreisinteressen, sowie die Versicherung Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
Schloß Berg, den 13. Mai 1882. 
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. Frhr. v. Feilitzsch. v. Pfistermeister, 
Staatsrath. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
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