Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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3. Der Bitte des Landraths, — den dermalen auf 34,286 festgesetzten Staats- 
zuschuß zur Gestütsanstalt Zweibrücken auf den Betrag von 40,000 „X zu erhöhen — 
ist theilweise dadurch Rechnung getragen worden, daß durch das Budget für die XVI. Fi- 
nanzperiode ein Mehrpostulat von 2500 JX¼ für Pferde-Prämiirungen in den pfälzischen 
Remontezuchtbezirken genehmigt worden ist. 
Wir beauftragen übrigens Unser Staatsministerium des Innern, bei Aufstellung 
des Budgets für die XVII. Finanzperiode auf die vom Landrathe gestellte Bitte thunlichst 
Rücksicht zu nehmen. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
neuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreis-Inter- 
essen, nud ertheilen ihm die wiederholte Versicherung Unserer besonderen Königlichen 
Huld und Gnade. 
Schloß Berg, den 13. Mai 1882. 
Lubwig. 
Dr. v. Lutz. rhr. v. Feilitzsch. v. pfisermeister, 
Staatsrath. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär, 
Ministerialrath von Schlereth. 
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